Link zur Online-Schlichtungsplattform ("OS-Plattform")
Mit Inkrafttreten der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 am 09.01.2016 ergibt sich für Online-Händler(-innen) im B2C-Bereich eine neue Informationspflicht zur Online-Streitbeilegungsplattform („OS-Plattform“) der EU-Kommission. Das ergibt sich aus Artikel 14 (1) der ODR-Verordnung, der Online-Händler(-innen) verpflichtet, ab dem Stichtag einen leicht zugänglichen Link zu der „OS-Plattform“ im Online-Shop einzubinden. Die Seite ist zum aktuellen Stand von der EU-Kommission jedoch noch nicht entgültig eingerichtet. Bekannt ist bis dato, dass die „OS-Plattform“ künftig über diesen Link erreichbar sein wird.
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